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Airline muss nur Aufwendungen ersetzen
Wer kennt das nicht: Das Gepäckband hält an und der eigene Koffer bleibt verschwunden. Dauert es mehrere Tage bis das Gepäck nach einem Flug in den Urlaub beim Besitzer eintrifft, darf sich dieser auf Kosten der Airline zumindest eine neue Grundgarderobe kaufen.Doch mehr muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 2518/12) entschieden. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin. In dem Fall...