Schäden am Gepäck melden
Kommt aufgegebenes Gepäck beschädigt am Flughafen an, reicht es nicht, das mündlich zu erklären. Die Schäden müssen spätestens sieben Tage nach dem Flug schriftlich der Airline gemeldet werden. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 244/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hinweist. Die Richter berufen sich dabei auf das Montrealer Abkommen. In dem verhandelten Fall war auf dem Flug von Bremen nach Bergamo der...