Flug gestrichen: Entschädigung für Gesamtzeitverlust
Wenn ein Flug annulliert wird, bekommen Reisende von der Airline eine Entschädigung, sofern ein Ersatzflug sie nicht mit weniger als drei Stunden Verspätung doch noch ans Ziel bringt. Für die Berechnung ist aber nicht nur die Verspätungszeit am Zielort entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt des Abflugs. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover (Az.: 14 S 53/14) hervor, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der "ReiseRecht aktuell" berichtet. Eigentlich muss eine...