Kummer-Nummer
Rückmeldung vergessen
Frau Doreen W., 29 Jahre, ist ALG II-Leistungsempfängerin. Sie meldete pflichtgemäß einen 14-tägigen Urlaub beim zuständigen Jobcenter Lichtenberg an, der dann auch genehmigt wurde. Während dieses Zeitraumes wurde sie von ihrer Mitwirkungspflicht freigestellt. Die Jobcenter-Mitarbeiterin sagte ihr aber auch, dass sie sich nach der Rückkehr sofort wieder melden solle. Dies wiederum versäumte die 29-Jährige schlichtweg, woraufhin die Behörde ihr die Leistungen kürzte. Daraufhin entschuldigte sie...