Allgemeiner Ordnungsdienst

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Politik
Uli aus Tempelhof hat seinen Labrador-Mischling seit 2011. Damit dürfte er „Zara“ per Ausnahmeregelung an unbelebten Straßen und Plätzen auch ohne Leine laufen lassen. | Foto: Philipp Hartmann
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Mehr Kontrollen noch im ersten Halbjahr möglich
Informationen zur neuen Hundeverordnung

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Berlin eine neue Hundeverordnung. Wir erklären die wichtigsten Regelungen und geben einen Einblick, wie das bezirkliche Ordnungsamt damit umgeht. Leinenpflicht und Befreiung: Es gilt eine allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum – außerhalb von ausgewiesenen Auslaufgebieten. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer seinen Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat, ist von der Leinenpflicht „auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen“ befreit. Als...

  • Tempelhof-Schöneberg
  • 17.01.19
  • 222× gelesen
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