Selbst in Quaratäne
Neue Allgemeinverfügung will Corona-Lagezentrum entlasten
Wer eine bestätigte Corona-Infektion hat, muss sich unverzüglich selbst "in Absonderung begeben". So formuliert ist das in der aktuellen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes, die seit Ende November gilt. Die Quarantäne endet nach diesen Vorgaben für Menschen mit Krankheitszeichen, wenn frühestens am 14. Tag nach deren Beginn ein PoC-Test die Genesung bestätigt. Das gilt sowohl für Geimpfte, als auch Nicht-Geimpfte. Das späteste Ende der Quarantäne sind 21 Tage nach Krankheitsbeginn. Für...