Vorsprechen im Amt für Soziales
Tempelhof. „Zum Schutz des Publikums, ebenso wie zum Schutz der Mitarbeiter, ist es erforderlich, den Publikumsverkehr auch weiterhin einzuschränken“, teilt das Amt für Soziales mit. Es werden demnach grundsätzlich nur Personen eingelassen, die überraschend und tatsächlich mittellos oder obdachlos geworden sind, die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen, die schriftlich vorgeladen wurden oder Empfänger von Barzahlungen sind. Die persönliche Vorsprache ist nur...