Wirtschaft
Elektronisches Register eingeführt
Berlin. Mit dem im Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) können sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in ein elektronisches Gesellschaftsregister eintragen. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Eintragung, aber in einigen Fällen zumindest eine faktische Eintragungspflicht. Denn die Eintragung ist Voraussetzung, um in andere öffentliche Register wie das Grundbuch, das Handelsregister und das Aktienregister eingetragen zu werden. Für...