Bauen und Wohnen
Unwirksame Kündigung
Bei einer Kündigung, die wegen fehlender Gründe unzulässig ist, haben Mieter Recht auf Schadenersatz. Das entschied das Amtsgericht Münster (Az.: 61 C 568/13). Das gilt auch dann, wenn ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nicht besteht. dpa-Magazin / mag