Tipps und Service
Umschaltung darf nur einen Tag dauern
Eine tote Leitung darf es höchstens einen Tag lang geben, wenn Verbraucher den Anbieter für Festnetztelefon und Internet wechseln.Scheitert die Überleitung aus Gründen, die der Kunde nicht verschuldet hat, muss ihn der alte Anbieter wieder versorgen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Bis der Wechsel klappt, fällt zudem über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundgebühr an. Aus der Pflicht ist der Altprovider erst, wenn der Kunde selbst die Abschaltung des...