Jobs und Karriere
Anmeldung der Elternzeit
Mitarbeiter sollten sich die Anmeldung der Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. So haben sie einen Nachweis, falls es später zu Problemen kommt. Darauf weist der Paritätische Gesamtverband hin. Anspruch haben Arbeitnehmer auf insgesamt drei Jahre. Wer nach der Elternzeit früher als geplant an den Arbeitsplatz zurückkehren will, braucht dafür die Zustimmung vom Chef. Lehnt der das ab, müssen sie sich an den eigentlichen Termin halten. dpa-Magazin / mag