Arbeit und Soziales

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Soziales
Derzeit werden Erkrankungen, die auf eine Covid-19-Infektion zurückzuführen sind, nur bei Beschäftigten im Gesundheitswesen als Berufskrankheit anerkannt. | Foto: Foto: Melinda Nagy, AdobeStock (Symbolfoto)

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Wer sich mit Corona am Arbeitsplatz infiziert, hat die Beweislast

Vor zwei Jahren hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Beratungsstelle Berufskrankheiten gegründet. In der Pandemiezeit ging es vor allem um die Anerkennung von Long-Covid als Berufskrankheit. Wenn man am Arbeitsplatz einen Unfall hat oder durch den Job gesundheitliche Schäden erleidet, kann es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handeln. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften finanzieren im Falle einer Anerkennung die Behandlungen oder die...

  • Mitte
  • 28.03.22
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