Angabe von Wochenarbeitszeit
Angestellte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er im Arbeitszeugnis die wöchentliche Arbeitszeit nennt. Die Adresse des Beschäftigten darf er dagegen nicht angeben.Geklagt hatte eine Reinigungskraft. Sie hatte argumentiert, dass durch die Nennung der Adresse im Zeugnis der Eindruck entsteht, dass das Zeugnis erst nach langem Streit entstanden ist. Schließlich habe es mit der Post verschickt werden müssen. Fehle die Angabe der Wochenarbeitszeit, könne außerdem schnell der Eindruck...