Was nach der Kündigung zu tun ist
Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Beschäftigte der Albtraum schlechthin. Doch um sich im Schneckenhaus zu verkriechen, fehlt die Zeit.Um diese Punkte sollten sich Erwerbstätige nun kümmern: Arbeitssuchend melden: Der erste Gang nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens sollte zur Arbeitsagentur führen. Ein Arbeitnehmer muss sich drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. "Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld", erklärt Daniel Marquard, Fachanwalt für...