Kummer-Nummer
Irrtum bedroht Existenz
Im Oktober stellte das Jobcenter Mitte die Leistungen an Katharina R. ein. Zudem sollte die alleinerziehende Mutter von drei Kindern 535 Euro zurückzahlen. Was war passiert? Der ältester Sohn (19) war zum Studium nach Hannover gezogen. Dies hatte Katharina R. auch dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin strich ihr das Jobcenter das komplette Arbeitslosengeld II. Katharina R. legte sofort schriftlich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid ein und bat gleichzeitig die Kummer-Nummer um Unterstützung....