Arbeitsvertrag

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Neues zur Pendlerpauschale

Was früher die "regelmäßige Arbeitsstätte" war, heißt künftig "erste Tätigkeitsstätte". Die alte Formulierung ließ viel Raum für Interpretationen, zum Beispiel für eine Verkäuferin, die in Berlin lebt und dort in zwei Supermarkt-Filialen beschäftigt ist: Welche Filiale ist ihre regelmäßige Arbeitsstätte? Arbeitete sie in beiden Filialen gleich viel - zum Beispiel jeweils zwei Tage in der Woche -, hatte sie gar keine regelmäßige Arbeitsstätte. Dann konnte sie jeden einzelnen Kilometer hin und...

  • Reinickendorf
  • 20.11.14
  • 142× gelesen
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