Jobs und Karriere
Attacke auf Kollegen
Wer einen Kollegen beleidigt oder sogar bespuckt, darf fristlos gekündigt werden. Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, sie hätten eine Abmahnung erhalten müssen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 11 Sa 663/12). In dem verhandelten Fall hatte das Landesarbeitsgericht eine Kündigung bestätigt. Die hatte ein Mitarbeiter erhalten, weil er eine Kollegin, die gleichzeitig seine Ex-Frau war, bespuckt und mehrmals im...