Bauen und Wohnen
Aufhebungsvertrag nur schriftlich
Mit einem sogenannten Aufhebungsvertrag können Mieter auch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis aussteigen.Ein derartiger Vertrag sollte aus Beweisgründen aber immer schriftlich abgeschlossen werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Darin kann zum Beispiel geregelt werden, dass der Mieter einen Nachmieter zu stellen hat. Denkbar ist auch, dass konkrete Regelungen oder Absprachen hinsichtlich der Rückgabe der Wohnung getroffen werden, beispielsweise dass die...