Auflagen

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Wirtschaft
Veranstalter Tommy Erbe wehrt sich gegen die Sicherheitsauflagen des Bezirks für den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg. Den Weihnachtsmarkt 2021 hatte Erbe auch wegen der strengen Corona-Regeln abgesagt. | Foto: Dirk Jericho

Auflagen sind rechtswidrig
Weihnachtsmarkt-Betreiber gewinnt Prozesse gegen das Land

Die vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf geforderten Anti-Terrormaßnahmen für den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg waren rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in zwei Urteilen vom 29. Juni 2022 den Klagen des Betreibers Tommy Erbe stattgegeben. Das vom Bezirk nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz 2016 geforderte Sicherheitskonzept (Siko) für den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg sei rechtswidrig. Tommy Erbe hatte 2019...

  • Charlottenburg
  • 29.07.22
  • 814× gelesen
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