Jobs und Karriere
Mitarbeiter müssen zur Not aufschieben
Arbeitnehmer können nicht darauf bestehen, Resturlaub sofort nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen.Würde das im Betrieb Probleme machen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie ihn in das nächste Jahr verschieben. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 2 Ga 29/12). In dem verhandelten Fall wollte eine Mitarbeiterin ihre alten Urlaubstage direkt im Anschluss an ihre Elternzeit nehmen. Das ist möglich, weil der...