Politik
Auftragsvergabe nach Tariftreue
Berlin. Ab 1. Dezember dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens Löhne nach Tarifverträgen zahlen. Diese Tariftreuepflicht wurde erst jetzt im Ausschreibungs- und Vergabegesetz verankert. Schon vor Jahren wollte Berlin eine Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen, musste das Vorhaben aber „aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einstellen“, teilt der Senat mit. Mit der Tariftreuepflicht wird verhindert, dass...