Ausnahme vom Handy-Verbot
Bei längerem Stillstand im Verkehr dürfen Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern der Motor des Fahrzeugs nicht läuft. "Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System ausgeschaltet ist, ist die Benutzung bei längeren Wartezeiten gestattet", sagte der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main dem dpa-Themendienst und bezog sich dabei auf einen Standard-Kommentar zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleiches gelte, wenn der Fahrer den Motor eigenhändig ausschalte, zum Beispiel beim Warten...