Jobs und Karriere
Auszahlung einer Abfindung
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Abfindungen brutto auszahlt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 18 Sa 984/14). Abfindungszahlungen hätten den Zweck, künftige Einbußen beim Einkommen auszugleichen. Daher seien sie wie Einkommen zu behandeln. In dem verhandelten Fall einigte sich ein gekündigter Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber auf eine Abfindung von 15 000 Euro. Der Arbeitgeber...