Anmeldung für Zugezogene
Tempelhof-Schöneberg. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen nur diejenigen Personen abstimmen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin wohnen, also seit dem 26. Juni. Menschen, auf die das zutrifft, die sich aber noch nicht in Tempelhof-Schöneberg angemeldet haben, können das noch bis zum 13 August rückwirkend erledigen. Das teilt die zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Bü90/Grüne) mit. Die Anmeldung ist in den...