Bauen und Wohnen
Bausparverträge richtig übertragen
Ein Bausparer, der seinen Vertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Bauspardarlehen an einen Angehörigen weiterzugeben.Die Verwandten können dann den zuteilungsreifen Bausparvertrag, also Bausparguthaben und zinsgünstiges Bauspardarlehen, für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Voraussetzung ist, dass das Bausparkonto mit allen Rechten und Pflichten auf den Angehörigen übertragen wird. Die Kassen berechnen oft...