Bausparvertrag

Beiträge zum Thema Bausparvertrag

Senioren
Die Altersvorsorge lässt sich mit verschiedenen Maßnahmen etwas aufpeppen. | Foto: Debeka/AdobeStock

ALTERSVORSORGE
Rente einfach aufpeppen: Die Weichen stellen für ein gutes Auskommen im Alter

Gerade wer keine Reichtümer im Rücken hat, sollte sich schon frühzeitig in den jungen Jahren darüber Gedanken machen. Denn Nichtstun führt mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Altersarmutsfalle. Dabei kann man an verschiedenen Stellschrauben drehen. Die Finanzexperten der Debeka verrät fünf Methoden für mehr Geld im Alter. 1 Finanzspritze vom Arbeitgeber nutzen Die meisten Arbeitgeber zahlen auf Nachfrage vermögenswirksame Leistungen – bis zu 40 Euro pro Monat. Diese können beispielsweise in...

  • Mitte
  • 10.08.23
  • 1.250× gelesen
Tipps und Service

Kündigung des Bausparvertrags

Alte Bausparverträge bringen Sparern zum Teil noch gute Rendite. Weil das für die Anbieter aber zur Belastung wird, werden viele solcher Altverträge gekündigt. Die Rechtslage ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht in jedem Fall eindeutig. Kunden müssten eine Kündigung nicht klaglos hinnehmen. Die Kernfrage ist: Haben Kunden noch Anspruch auf ein Darlehen? Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten...

  • Mitte
  • 09.01.15
  • 101× gelesen
Bauen und Wohnen

Der Wohnanteil muss überwiegen

Immer mehr Häuslebauer wollen in ihrem Haus Geschäftsräume einrichten. Dafür lässt sich ein Bausparvertrag verwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Nicht nur Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie deren Renovierungen und Modernisierungen können mit Bauspardarlehen finanziert werden, sondern auch gemischt genutzte Objekte. Dabei handelt es sich um Gebäude, die teilweise Wohnzwecken und teilweise gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Zwecken...

  • Mitte
  • 22.09.14
  • 97× gelesen
Bauen und Wohnen

Bausparverträge richtig übertragen

Ein Bausparer, der seinen Vertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Bauspardarlehen an einen Angehörigen weiterzugeben.Die Verwandten können dann den zuteilungsreifen Bausparvertrag, also Bausparguthaben und zinsgünstiges Bauspardarlehen, für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Voraussetzung ist, dass das Bausparkonto mit allen Rechten und Pflichten auf den Angehörigen übertragen wird. Die Kassen berechnen oft...

  • Mitte
  • 14.04.14
  • 1.061× gelesen
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