Eigenheimbesitzer sollten ihre Vorgärten gründlich kontrollieren
Notfalls wird zurückgebaut
In Folge eines aktuellen Gerichtsurteils wurde dem Bezirk auferlegt, die Einhaltung der Vorschriften für die Bebauung von Vorgärten regelmäßig zu kontrollieren und durchzusetzen – notfalls bis zur Anordnung des Rückbaus. Aus diesem Grund finden derzeit umfassende bauordnungsrechtliche Kontrollen und Verfahrenseinleitungen im gesamten Bezirk statt. Für die traditionelle Gestaltung der Vorgärten mit hohem Grünanteil gilt der Grundsatz: Nach der Bestimmung des Paragraphen 61 der Bauordnung Berlin...