Gesundheit und Medizin
Gedächtnisprotokoll erstellen
Bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler muss der Patient selbst beweisen, dass ihm durch fehlerhaftes Verhalten des Mediziners oder der Klinik ein Schaden entstanden ist. Um seine Vermutung belegen zu können, fertigt der Betroffene am besten zunächst ein Gedächtnisprotokoll an. Das empfiehlt die Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Darin notiert er den Behandlungsverlauf sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen. Außerdem sollte er Fotokopien seiner...