Auch Beifahrer bei Unfall verantwortlich
Ist die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des Fahrers für Mitfahrer erkennbar, haften auch sie bei einem Unfall. Darauf weist Fachanwalt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.Es gehöre zu den Sorgfaltspflichten von Beifahrern, zu überprüfen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. Haben sie den Verdacht, dass er Alkohol getrunken hat, steigen sie am besten nicht ein. Wer das erst unterwegs bemerkt, sollte die Weiterfahrt sofort unterbinden. Wird ein...