Soziales
Beitragsservice zeigt sich kulant
Berlin. Seit einer Krebserkrankung im Jahre 2008 war Gothilde Ü. ununterbrochen arbeitslos gemeldet und bezog Hartz IV. Dadurch war sie auch von der Pflicht befreit, Rundfunkgebühren zu zahlen.Im vergangenen Jahr forderte sie der Beitragsservice des RBB (ehemals GEZ) aber völlig überraschend und schon lange vor Ende des Befreiungszeitraums auf, Gebühren für ein Vierteljahr zu zahlen. Gothilde Ü. informierte die Behörde, dass der Befreiungszeitraum noch gar nicht verstrichen ist. Ihre Unterlagen...