Belegung

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Kultur

Ruhezeiten auf Friedhöfen laufen ab

Schöneberg. Auf den städtischen Friedhöfen Schöneberg I bis IV laufen am 31. Dezember die Ruhezeiten für Grabstätten ab und zwar für Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten und Urnenwandgrabstätten, die bis 31. Dezember 1998 erworben oder in denen bis zu diesem Zeitpunkt beigesetzt wurde. Dazu kommen Erd- und Urnen-Familiengrabstätten ab dem 31. Dezember 1958 beziehungsweise 1998. Die Einebnung beginnt im Februar 2019. Angehörige und andere Nutzungsberechtigte können...

  • Schöneberg
  • 31.10.18
  • 79× gelesen
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