Beratung

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Rechtsanwalt und Unternehmensberater Uwe Stindt

Wenn die Scheidung teuer wird

Braucht man einen Ehevertrag? Damit sich zum Trennungsschmerz nicht noch finanzieller Schmerz gesellt, kann ein Ehevertrag günstig sein. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich, die ehebezogenen Vermögenswerte werden dann fifty-fifty zwischen den Expartnern geteilt. Bei einem Erbe oder Schenkung werden nur die Wertsteigerungen angerechnet. Unterhalt kann im Trennungsjahr gefordert werden, nach der Scheidung in der Regel nicht mehr. Der Versorgungsausgleich sorgt...

  • Heiligensee
  • 20.05.15
  • 297× gelesen
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