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Pflege verstehen
Die aktuelle Pflegereform ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Neben vielen anderen Veränderungen gibt es auch eine echte Verbesserung für Pflegebedürftige. Erstmals haben alle, denen mindestens die Pflegestufe I zuerkannt wurde, einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen im Wert von monatlich 104. Diese Leistungen dürfen ausschließlich von vertraglich zugelassenen Einrichtungen abgerechnet werden, also z.B. von Pflegediensten, Kurzzeitpflegen oder Tagespflegen. Für Leistungen, die...