Berliner Ladenöffnungsgesetz

Beiträge zum Thema Berliner Ladenöffnungsgesetz

Wirtschaft

Verkaufsoffene Sonntage fürs erste Halbjahr 2019

Berlin. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen pro Jahr acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage zugelassen werden. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die verkaufsoffenen Sonntage für das erste Halbjahr 2019 in Berlin bestimmt. Verkaufsstellen dürfen danach ausnahmsweise von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein am Sonntag, 27. Jnauar (84. Internationalen Grünen Woche), am Sonntag, 17. Februar (Berlinale) und am Sonntag, 10. März, zur ITB. my

  • 22.11.18
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