Mieterhöhung
Spandauer Amtsrichter setzt auf Sachverständigengutachten statt auf den Berliner Mietspiegel
Das Amtsgericht Spandau hat in dem Rechtsstreit 3 C 306/17 mit Urteil vom 29.11.2018, verkündet am 13.12.2018, zugestellt am 18.12.2018, einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2017 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden. Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel geschwächt und die Spandauer...