Bundesverwaltungsgericht gibt Anwohnerklage statt
Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz war rechtswidrig genehmigt
Die Saison des „Rheingau-Weinbrunnens“ auf dem Rüdesheimer Platz ist zweifelsfrei beliebt – wenn auch nicht bei allen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht einem gegen die Lärmbelästigung klagenden Anwohner Recht gegeben. Das Urteil könnte Auswirkungen auf das launige Treiben am Siegfriedbrunnen haben. Seit 2014 klagt sich der Anwohner durch die Instanzen. Eine lange Zeit, wenn man unter mit fortschreitender Uhrzeit lauter werdendem Lachen, Unterhaltungen und „Gegröle“ – so hat er es während...