Bestattungsgesetz

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Politik
Bisher gibt es eine zweitägige Wartefrist vor Bestattungen. | Foto:  Dirk Jericho

Scheintod ausgeschlossen
Senat will zweitägige Wartefrist für Bestattungen abschaffen

Der Senat schafft eine jahrzehntealte Regelung im Bestattungsgesetz ab. Nach der jetzt beschlossenen Novellierung des Berliner Bestattungsgesetzes dürfen Tote noch am selben Tag beerdigt werden. Bisher gilt eine Wartefrist von mindestens 48 Stunden, um die Bestattung sogenannter Scheintoter zu verhindern. „Diese historisch gewachsene, jedoch sachlich nicht begründbare Wartefrist steht im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten“, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Mit der Abschaffung...

  • Mitte
  • 08.12.23
  • 424× gelesen
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