VORSORGE
Persönliche Wünsche für den Notfall aufschreiben
Über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder ein Patiententestament kann jeder Bundesbürger seine Wünsche für den Notfall verbindlich festhalten. Doch dabei kann es passieren, dass vieles nicht zu Papier gebracht wird, weil ein Leitfaden fehlt und man deshalb zahlreiche Details vergisst. Thilo Sobel arbeitet bei einem Betreuungsverein und beobachtet immer wieder, dass Angehörige und Pflegekräfte zu wenig über die Lebensgewohnheiten eines Pflegebedürftigen wissen. Aus dieser praktischen...