Jobs und Karriere
Rassistische Äußerungen
Äußern sich Mitarbeiter rassistisch auf privaten Accounts in sozialen Netzwerken, kann der Arbeitgeber das häufig nicht ahnden. "Es gilt erst einmal der Grundsatz: privat ist privat", erklärt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aber auch hier gibt es Grenzen: "Wenn sich ein Arbeitnehmer im Netz rassistisch äußert und führt das zu Unfrieden im Betrieb, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen", sagt Prof. Bauer. Letztendlich sei das jedoch immer eine...