Bildung
Schulungen für Betriebsräte
Damit der Betriebsrat seine Arbeit aufnehmen kann, müssen neue Mitglieder häufig erst einmal geschult werden. Dabei ist für Betriebsräte wichtig zu wissen, dass sie für die Schulungen keine Urlaubstage opfern müssen. Sie haben vielmehr ein Recht auf bezahlte Freistellung, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Umfang der bezahlten Freistellung für Schulungen hängt dabei davon ab, ob die Fortbildung nützlich oder notwendig ist. Ob sie ersteres oder letzteres ist,...