Betriebsvereinbarung

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Jobs und Karriere

Mit dem Hund ins Büro

Bringen Mitarbeiter ihren Hund ohne Erlaubnis mit ins Büro, können sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung bekommen. Darauf weist Hans-Georg Meier hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Denn möglicherweise ist etwa in der Betriebsvereinbarung geregelt, dass der Vierbeiner am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat. Wer mit Tier ins Büro will, schaut am besten zuerst dort nach. Finden sie dort keine Angaben, fragen sie den Vorgesetzten um Erlaubnis. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 23.10.15
  • 37× gelesen
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