Jobs und Karriere
Ärztliches Attest: Gelber Schein mit hohem Beweiswert
Haben Mitarbeiter ein ärztliches Attest, können Arbeitgeber nur schwer nachweisen, dass jemand blaugemacht hat. Der gelbe Schein hat einen hohen Beweiswert. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 398/14) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem verhandelten Fall hatte eine Physiotherapeutin ihren Job zum 31. Mai 2013 gekündigt. Sie beantragte am 25. April die Gewährung ihres restlichen Urlaubs. Ihr Arbeitgeber lehnte ab. Danach...