Verbraucher müssen bestellte Ware erst nach Erhalt zahlen
Die langersehnte Bestellung ist endlich eingetroffen. Doch statt des Pakets liegt nur ein Zettel im Briefkasten. Darauf steht, dass der Empfänger es nicht etwa in der Filiale oder bei einer Paketbox abholen muss – sondern beim Nachbarn. Wenn der im Urlaub ist, muss der Empfänger im schlimmsten Fall noch eine Weile warten, bis er sein Paket in den Händen hält. In einem solchen Fall muss der Verbraucher den Preis für die Bestellung erst entrichten, wenn er das Paket erhalten hat. "Das gilt auch...