Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Beiträge zum Thema Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Umwelt
In der Rummelsburger Bucht dürfen, anders als bisher, nur noch Boote an einem offiziellen Liegeplatz ankern oder wenn auf ihnen stets eine qualifizierte Aufsicht anwesend ist. Ist das Boot unbemannt, darf es hier laut neuer Verordnung nicht mehr liegen. | Foto: Bernd Wähner
4 Bilder

Ankern nur mit Aufsicht
Neue Regeln für die Rummelsburger Bucht

Seit dem 1. Juni ist die „Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“ (7. BinSchStrOAbweichV) in Kraft. Darin wird das „unbemannte Stillliegen“ von Booten auf Gewässern verboten. Das hat vor allem Folgen für die Rummelsburger Bucht. Anders gesagt: Künftig ist das Ankern auf der Spree untersagt, wenn sich niemand an Bord befindet. Jedes unbemannte Boot muss dieser Verordnung zufolge an einem gekennzeichneten und in der Regel kostenpflichtigen...

  • Rummelsburg
  • 10.06.24
  • 792× gelesen
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.