Brandschaden

Beiträge zum Thema Brandschaden

Bauen und Wohnen

Fahrlässiger Brandschaden

Auf dem Ofen in der heimischen Sauna sollte besser nichts abgestellt werden. Wird der Ofen versehentlich eingeschaltet und es bricht ein Brand aus, können Verbraucher jedenfalls nicht auf ihre Versicherung zählen. Denn ein solches Verhalten ist grob fahrlässig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts München II (Az.: 10 O 4590/13). dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 04.08.15
  • 68× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.