An Mehrwegspflicht denken
Reinickendorf. Seit 1. Januar gelten für Lieferdienste, Caterer und Restaurants neue Vorgaben durch das geänderte Verpackungsgesetz. Lokale und andere gastronomische Einrichtungen mit mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie mehr als fünf Mitarbeiter sind bei Speisen und Getränken, die sie außer Haus verkaufen, verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegalternative darf dabei nicht teurer sein als das Einwegangebot. Auf Mehrweg Pfand zu erheben, ist aber...