Bundesfinanzhof

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Kindergeld für Studenten

Erfolgt ein Masterstudium unmittelbar im Anschluss an ein Bachelorstudium, so handelt es sich um eine einheitliche Erstausbildung. In diesem Fall spielen Einkünfte des Kindes keine Rolle für die Zahlung des Kindergeldes. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3.9.2015 (Az.VI R 9/15) entschieden. Im Unterschied dazu, würden bei zwei unterschiedlichen Ausbildungsabschnitten Erwerbseinkünfte des Studenten berücksichtigt mit der Folge, dass der Kindergeldanspruch verloren gehen kann....

  • Lichtenberg
  • 25.01.16
  • 110× gelesen
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