Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine

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Gesundheit und Medizin
 Pflegepersonen, die Angehörige bei sich oder in deren Zuhause pflegen, haben Anspruch auf den jährlichen Pflegepauschbetrag, den sie steuerlich geltend machen können. | Foto:  Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu/Fotolia

STEUERTIPP
Pflegepauschbetrag sichern und als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen

Wer Eltern, Geschwister, Onkel, Tante oder andere Verwandte ab einem Pflegegrad 2 in seiner oder dessen Wohnung unentgeltlich betreut, kann einen Pflegepauschbetrag absetzen. „Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen“, erinnert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Auch Ehepartnern, nahestehenden Freunden oder Nachbarn steht der Steuervorteil zu. Immerhin werden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 63 Prozent von rund fünf Millionen...

  • Mitte
  • 22.04.24
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