Soziales
Kummer-Nummer hilft Schuldnerin
Frau Sigrid L. aus Friedrichshain-Kreuzberg musste aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten gegenüber einem Energieversorger ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto bei der Berliner Sparkasse einrichten. Es war durch den Gläubiger pfändbar. Sigrid L. hatte nur einen pfändungsfreien Betrag zur Deckung ihrer laufenden Kosten. Als die Schulden beglichen waren, reichte sie den Nachweis des Gläubigers bei der Bank ein und bat darum, dass sie wieder ein normales Girokonto erhält. Dies lehnte die Bank aber...