CDU will konsequente Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Unterhaltspflichtigen
Tempelhof-Schöneberg. In Berlin werden jährlich rund 55 Millionen Euro nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren nicht im Haushalt lebender unterhaltspflichtiger Elternteil nicht oder nur unregelmäßig zahlt. Das UVG dient in erster Linie dazu, Alleinerziehende zu unterstützen und ihnen unkompliziert Leistungen zu gewähren. Der Staat hat im Gegenzug gegenüber den Unterhaltspflichtigen einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Vorschusses....